Abfindung:
Was ist möglich - was steht Ihnen zu?
Abfindung
Viele Mandanten haben im Geiste schon mit ihrem Arbeitsverhältnis abgeschlossen und möchten mit einer möglichst hohen Abfindung aus dem Unternehmen ausscheiden. Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Allerdings hat nicht jeder Arbeitnehmer, dem gekündigt wird, automatisch Anspruch auf eine Abfindung - auch wenn viele dies glauben. Grundsätzlich haben Sie nur dann Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Gewerkschaft vereinbarter Sozialplan dies für Sie vorsieht​ oder
Sie einen Aufhebungsvertrag schließen.
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Was in jedem Fall gilt: Je höher Ihre Erfolgsaussichten gegen eine Kündigung vor Gericht sind, desto attraktiver muss die Abfindung sein. Vor Gericht wird Ihrem Arbeitgeber klar, wie unsicher die Durchsetzung der Kündigung ist. Mit der Abfindung wiederum erkauft er sich Ihr „Einverständnis“ mit der Kündigung.
Geschickt verhandeln
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihrem Arbeitgeber detailliert darlegen, warum er auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist. Ich berate Sie im Hintergrund, ob Abfindungsangebote angemessen sind.
Aktiv werden
Wenn Ihnen gekündigt wurde und kein Sozialplan auf Ihre Kündigung anwendbar ist - was nicht selten vorkommet - erhebe ich für Sie Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, vor Gericht einen Vergleich zu schließen, der Ihr Ausscheiden gegen Zahlung einer Abfindung regelt.
Fehler vermeiden
Häufig sehen freiwillig vom Arbeitgeber angebotene Aufhebungsverträge und Sozialplanregelungen unangemessen niedrige Abfindungen vor, mit denen Sie sich nicht zufrieden geben sollten, auch wenn der Arbeitgeber behauptet, es handele sich um „übliche Abfindungssätze“.
Abfindungsverhandlungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge gehören zu den Schwerpunkten der Kanzlei. Als erfahrener Anwalt bin ich auf diesem Gebiet spezialisiert und erfolgreich: Zielorientiert und durchsetzungsstark vertrete ich Ihre Rechte und führe die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, um eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.
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Sollten Sie selbst die Initiative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages ergreifen wollen, weil Sie das Unternehmen kurzfristig verlassen möchten, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch bei der Gestaltung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrages zur Seite.
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Abfindung: So arbeitet ein Fachanwalt für Sie...
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Abfindungsanspruch gemäß Sozialplan oder Tarifvertrag berechnen
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Höhere Abfindung verhandeln,
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zu Steuern und Sozialabgaben auf die Abfindung beraten
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Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld ausschließen
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Sperrfrist vermeiden
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​Informationen über den Arbeitgeber sammeln​