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Aufhebungsvertrag:
Clever verhandeln lassen
zahlt sich aus!

So reagieren Sie richtig wenn Ihnen die Kündigung droht.

Der Arbeitgeber hat ein hohes Interesse daran hat, sich von dem Arbeitnehmer im Guten zu trennen und ein langes und für den Arbeitgeber möglicherweise teures Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Um den Arbeitnehmer von der Einreichung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten, sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen statt eine Kündigung auszusprechen, dem Arbeitnehmer mitteilen, dass man sich von ihm trennen wolle. Arbeitgeber verfolgen häufig folgende Strategien:

Der Arbeitgeber bietet den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an. Im Glauben eine faire Vereinbarung zu akzeptieren, unterschreiben viele Arbeitnehmer bereitwillig.

Der Arbeitgeber fordert den Arbeitnehmer dazu auf sich
„über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gedanken zu machen". Aus der meist unbegründeten Angst eine Kündigung zu erhalten, schlagen viele Arbeitnehmer von sich aus den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu für sie ungünstigen Konditionen
vor.


Der Arbeitgeber bietet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines mit dem Betriebsrat vereinbarten „Freiwilligenprogramms“ an. Im Glauben eine höhere Abfindung zu erhalten, als im Fall des Ausspruchs einer Kündigung sind viele Arbeitnehmer einverstanden und verzichten alle Rechte.​​​​

Geschickt verhandeln

Ihr Arbeitgeber ist in der Regel auf Ihre Zustimmung angewiesen, um sich rechtssicher von Ihnen trennen zu können.

Deshalb sollten Sie Ihre Zustimmung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages von einer angemessenen Abfindung abhängig machen. Wenn Sie zu hoch pokern, kann es sein, dass der Arbeitgeber doch noch zur Kündigung greift.

Fehler vermeiden

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat für den Arbeitgeber große Vorteile, kann aber für den Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen; zum Beispiel:

unangemessen niedrigen Abfindung;

zu kurzen Beendigungsfrist;

 

ungünstige Regelung von Bonuszahlung oder 13. Monatsgehalt
 

Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden

Sperrzeit abwenden

Sperrzeit bedeutet, dass Sie das beantragte Arbeitslosengeld erst nach Ablauf von 12 Wochen erhalten, weil Sie in den ersten 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt sind.

Sie erhalten das Arbeitslosengeld aber nicht nur später, sondern auch insgesamt für eine verkürzte Bezugsdauer von z.B. 9 statt 12 Monaten. Grund für die Sperrzeit ist, dass die Agentur für Arbeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich davon ausgeht, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis freiwillig und damit unnötig aufgegeben haben.

Ich entwerfe und verhandle regelmäßig Aufhebungsverträge für meine Mandanten. Gerne berate ich Sie auch zu dem Ihnen von Ihrem Arbeitgeber vorgelegten Vertrag.

Durch eine entsprechende Gestaltung des Aufhebungsvertrages kann in vielen Fällen die Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit vermieden werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich kündigen lassen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

 

Wussten Sie: Das gilt auch, bei einer höhere Abfindung oder bei besonderem Kündigungsschutz Ein später im Kündigungsschutzprozess geschlossener Vergleich - egal zu welchen Bedingungen - wird von der Agentur für Arbeit in der Regel problemlos akzeptiert und führt nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Aufhebungsvertrag ohne  vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt!

  • Erledigen Sie Ihre Arbeit weiterhin wie gewohnt.

  • Sammeln Sie alle legal erreichbaren Informationen über das Unternahmen und Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie zu diesem Zweck auch mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) Kontakt auf​

Notwendige anwaltliche Hilfe bei Aufhebungsverträgen

• Beurteilung der Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrag
• Höhere Abfindung verhandeln,
• Vergütungsansprüche, Gratifikation und Bonuszahlung sichern
• Sehr gutes Zeugnis sichern
• Verlängerung der Kündigungsfrist für die Suche nach neuen Job
• Freistellung vereinbaren
• Sperrfrist vermeiden

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