Kündigung was tun?
Jetzt handeln Fristen nicht verpassen!
Diese 3 Fehler nach Erhalt Ihrer Kündigung vermeiden ...
Aus gutem Grund sind die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesetzlich besonders geschützt und eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und aus gesetzlich geregelten Gründen zulässig.
Zeit drängt
Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um auf Ihre Kündigung zu reagieren. Erheben Sie in dieser Zeit keine Kündigungsschutzklage, ist Ihr Arbeitsplatz und Ihre Chance auf Zahlung einer Abfindung meistens endgültig verlor
Ansprüche sichern
Melden Sie sich zeitnah bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Sollten Sie tatsächlich arbeitslos werden, droht Ihnen andernfalls eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Sie müssen dann länger auf die Leistung warten.
Aufgepasst...
Entgegen der weit verbreiteten aber unzutreffenden Ansicht, dass während eines Urlaubs oder während einer bestehenden Krankheit nicht gekündigt werden könne, kann auch während dieser Zeiten eine Kündigung ausgesprochen werden.
Ihre Kündigung ist belastend - so meistern Sie die rechtlichen Sorgen!
Nach § 1 Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen möglich. Neben diesem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz, z.B. für Schwerbehindert, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit.
Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen, z.B. bei einem Betriebsübergang, die eine Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam machen können. Besteht ein Betriebsrat muss dieser vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört wurde. Ist dies nicht korrekt erfolgt ist die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam.
Wie die Beispiele zeigen, gibt es viele Spezialvorschriften, die geprüft werden müssen und deren Verletzung die ausgesprochene Kündigung angreifbar machen kann.Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern in einer Vielzahl von Gesetzen. Als Laie ist es schwierig, alle in Betracht kommenden Vorschriften zu berücksichtigen. Daher ist eine kompetente Beratung durch einen Fachmann erforderlich.
Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Dank meiner Erfahrung aus über 1000 Einzelfällen kenne ich jeden Kniff und weiß, wie ich Ihre Interessen am besten durchsetze. Trotzdem: ich berate indiviuell. Zu Beginn besprechen wir eingehend Ihr persönliches Ziel, an dem sich meine Tätigkeit ausrichtet. In aller Regel kann dies sein:
- Die Rettung Ihres Arbeitsplatzes, sodass Sie weiter im Betrieb beschäftigt bleiben oder
- die Auszahlung einer möglichst hohen Abfindung. Dies bedeutet zugleich, dass Sie Ihre Stelle aufgeben. Im Falle einer Änderungskündigung kommt außerdem in Betracht, dass Sie zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten.
Ich berate Sie wie wir Ihr Ziel erreichen oder wie wir das für Sie bestmögliche Ergebnis herausholen können. In vielen Fällen werden wir Kündigungsschutzklage erheben. Wenn Sie eine Abfindung anstreben, lässt sich oft schon im ersten sogenannten Gütetermin eine attraktive Einigung mit dem Arbeitgeber erzielen. Dabei können Sie sich auf mein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick verlassen. Wollen Sie hingegen Ihren Arbeitsplatz behalten, führen wir das Verfahren bis zum Ende. Selbstverständlich informiere ich Sie laufend über Ihre Erfolgsaussichten.
Anwaltliche Hilfe bei Kündigungsschutz klagen
• Beurteilung der Chancen und Kostenrisiken einer Klage
• Höhere Abfindung verhandeln,
• Vergütungsansprüche, Gratifikation und Bonuszahlung sichern
• Sehr gutes Zeugnis sichern
• Verlängerung der Kündigungsfrist für die Suche nach neuen Job
• Freistellung vereinbaren
• Sperrfrist vermeiden
Henry Sch, Coesfeld
"Ich arbeite ausschließlich im Home Office in einem Großunternehmen eng mit ausländischen Kollegen zusammen. Um Kosten zu senken, wollte das Unternehmen meinen Arbeitsplatz streichen. Statt meines sehr gut bezahlten Jobs, sollte ich nur eine Mini Abfindung erhalten. Rechtsanwalt Giring hat für mich einen Kündigungsschutzverfahren geführt und erreicht das die Kündigung zurückgenommen wurde."
Jutta D. Grevenbroich
"Ich erhielt im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung die Kündigung wie viele andere Kollegen auch. Im Gegensatz zu diesen war ich nicht mit der Sozialplanabfindung zufrieden. Rechtsanwalt Giring hat für mich einen Kündigungsschutzverfahren geführt und dabei eine Erhöhung der Sozialplanabfindung um über 13.000 € sowie ein sehr gutes Zeugnis erreicht. Alle Anwaltskosten hat meine Rechtsschutzversicherung bezahlt"
Was ist mit den Kosten?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Dann erledigen wir für Sie kostenlos die Korrespondenz und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Deckungsschutz für Kündigungsschutzverfahren wird von Rechtsschutzversicherungen, die das Arbeitsrecht abdecken in aller Regel gewährt. Wenn es um den Abschluss eines Aufhebungsvertrags geht, tritt die Rechtsschutzversicherung nicht in jedem Fall ein.
Sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits Kontakt aufgenommen und durch diese einen Rechtsanwalt empfohlen bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, diesen empfohlenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wenn Sie mich beauftragen ist der Rechtsschutzversicherung verpflichtet meine Gebühren zu begleichen.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung?
Wir informieren Sie dann genau über die anfallenden Kosten und erstellen eine Kosten-Nutzen-Analyse, damit Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage gegen das finanzielle Risiko abwägen können.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren unterscheidet sich wesentlich von anderen Zivilprozessen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwalts - auch wenn Sie gewinnen.
Wir prüfen immer, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten können. In diesem Fall sind unsere Beratung und die Vertretung vor Gericht für Sie in der Regel kostenlos.